Freibäder öffnen am 24. Juni

Foto: PRO FREIBAD

Fast einstimmig haben sich die Mitglieder des Gemeinderates Waldshut-Tiengen in ihrer öffentlichen Sitzung am Montag, 22. Juni 2020 für die Öffnung der beiden Freibäder entschieden. Mehrfach wurde betont, man wolle damit ein Zeichen für die schrittweise Rückkehr zur Normalität setzen und gleichzeitig dem Bedürfnis nach Erholung, gerade auch bei Familien, entgegenkommen.

Einziger Wermutstropfen sind die strengen Auflagen, unter denen der Betrieb der Bäder bereits am Mittwoch, 24. Juni startet. Obwohl es in der Umgebung und besonders in der benachbarten Schweiz viele Modelle gibt, wie ein Freibad unter Einhaltung der Corona-Schutzverordnung nutzerfreundlich betrieben werden kann und wir in mehreren Gesprächen den Verantwortlichen der Stadtwerke Waldshut-Tiengen GmbH unsere Vorschläge unterbreitet und unsere Unterstützung zugesichert haben, hat man sich dort für ein sehr kompliziertes online-Buchungssystem entschieden, das für Bäder in Ballungszentren mit 5000 oder mehr Besuchern am Tag geeignet sein mag.

Wer im Waldshuter Freibad baden will, muss sich zuvor online anmelden und seine Personendaten angeben. Man erhält dann einen QR-Code, den man beim Eintritt ins Bad vorzeigt. Es stehen drei "Time-Slots" zu je 3 Stunden zur Verfügung. Pro Time-Slot können maximal 114 Personen das Bad benutzen. Diese Zahl entspricht der maximal zulässigen Anzahl von Badegästen in den beiden Schwimmbecken, die - entgegen den Empfehlungen des Gesundheitsamtes - halbiert wurden, um eine ausreichende Chlorung zu gewährleisten. Nach Ablauf der 3 Stunden wird das Bad für 30 Minuten geschlossen, alle Besucher*innen müssen die Anlage verlassen, damit sie komplett desinfiziert werden kann. Beim Schwimmen gelten "Einbahn-Verkehr", Überholverbot und ein Mindesabstand von 5m zum nächsten Schwimmer. Im Nichtschwimmerbecken stehen pro Badegast 4m² Wasserfläche zur Verfügung, auf der Liegewiese 10m².

Stadtwerke-Geschäftsführer Siegfried Pflüger versichert jedoch: "Wenn alles gut funktioniert, können wir die Anzahl der Besucher*innen sukzessive erhöhen." Wann und unter welchen Kriterien das geschieht, konnte er jedoch nicht sagen.

Die Corona-Verordnung für Sportstätten des Landes Baden-Württemberg vom 6.6.2020 hätte viel Spielraum für eine familien- und nutzerfreundlichere Gestaltung des Badebetriebs gelassen. Aufgrund der großen Liegewiese hätten beispielsweise bis zu 900 Personen gleichzeitig das Bad nutzen können, wenn die Personenzahl in den Becken durch geeignete einfache Maßnahmen überwacht wird. Selbst das Gesundheitsamt war von unseren Vorschlägen angetan, denn die Verordnung schreibt weder Time-Slots noch eine komplette Desinfektion nach einer gewissen Zeit vor.

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